Logo
SLG "Ostmark" Weiden e.V. Großkaliber Schützenverein Weiden in der Oberpfalz
...Für das Großkaliber Schnupperschießen sind leider keine Plätze mehr frei...
 
Gratis Counter by GOWEB
Gratis Counter by GOWEB
 
 
Unser Verein

Unser Zuhause

Sport

Termine

Startzeiten
Veranstaltungen
Ergebnisse
Video und Bilder
Presse
Links
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sie sind hier: Impressum
   
 

Vereinsname: SLG "Ostmark" Weiden e.V.
E-Mail:
info(at)slg-ostmark.de

Vereinsregister: Registergericht Weiden in der Oberpfalz
VR 200230


LOGO SLG Ostmark
   
 


Verantwortlich für den Inhalt dieser Website ist:
1. Vorsitzender / SLG Leiter Michael Nickl

Lanzer Weg 9
92721 Störnstein

Anbieter und Rechtsinhaber der Webseite: Stefan Fuchs. Saarländertr. 3, 92637 Weiden.

Die Website wurde in dieser Neufassung am 26.01.2011 online gestellt.
Erstellt und designed von Stefan Fuchs.

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.

Der Verein Schießleistungsgruppe "Ostmark" Weiden e.V., Sitz Weiden wurde am 22.02.2011
unter der VR 200230 im Vereinsregister des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. eigetragen.

Der Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Freunden des Schießsports im Rahmen der Gliederung des Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP) , sie ist überparteilich, überkonfessionell und unabhängig. Für sie gelten die Regeln und die Ordnung des BDMP e.V.

Die Tätigkeit der SLG ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile gerichtet, sie erstrebt keinen Gewinn. Die SLG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabeordnung. Die SLG ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der SLG dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen und Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die SLG pflegt den Schießsport, wie er vom BDMP e.V. getragen wird. Zu diesem Zwecke bildet sie ihre Mitglieder im Schießen aus und unterstützt fachlich die Vorbereitung und Durchführung der Schießveranstaltungen in ihrem Landesverband bzw. Bundesverband.
Die SLG nimmt sich des Schießens auch zur Pflege des Brauchtums an.
Ein besonderes Anliegen ist es, den Schießsport als Leibesübung und sportliche Betätigung, vornehmlich bei der Jugend, populär zu machen und dessen erzieherischen Charakter zu fördern.

Mitglied des Vereins kann jede Person werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Die Mitgliedschaft beginnt nach einer sechsmonatigen Probezeit. In der Probezeit soll der Antragsteller durch aktive Teilnahme am Vereinsleben zeigen, dass er ernsthaft Interesse am Schießsport hat. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Das Wahlrecht haben nur volljährige Mitglieder

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68, Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke", der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.